Satzung und Spielregeln

§ 1 Zweck des Vereins

§ 2 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

§3 Mitgliedschaft

§ 4 Gewinne und sonstige Vereinsmittel

§ 5 Organe des Vereins

§ 6 Mitgliederversammlung

§7 Aufgabenverteilung

§8 Besondere Regelungen

§9 Auflösung und Zweckänderung

§ 1 Zweck des Vereins

Zweck der "Speed-Zocker-Bersrod" ist die Förderung des Kartenspiel-Sports, insbesondere durch die Wahrnehmung regelmäßiger Mitgliedertreffen zwecks Ausübung des Kartenspieles sowie die Förderung der Erhaltung der Spielart "Speed". Diese Zwecke verfolgt der Verein auf ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Weise.

Der Verein ist zwar selbstlos tätig, verfolgt aber in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

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§ 2 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

(1) Der Verein führt den Namen "Speed-Zocker-Bersrod".

(2) Sitz des Vereins ist 35447 Reiskirchen-Bersrod. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

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§3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied kann jeder an der  Verwirklichung der Vereinsziele Interessierte werden. Vorausgesetzt ist lediglich eine an den Verein gerichtete Anmeldung zur Aufnahme, in der sich der Anmeldende zur Einhaltung der Satzungsbestimmungen verpflichtet. Über eine Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung. Eine Neuaufnahme über eine Mitgliederzahl von 5 Personen hinaus ist ausgeschlossen.
(2) Die Mitgliedschaft wird beendet:

a) durch Tod,

b) durch Austritt, der nur schriftlich gegenüber der Mitgliederversammlung erklärt werden kann,

c) durch förmliche Ausschließung, die nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen kann,

d) durch Ausschließung mangels Interesse, die durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgesprochen werden kann, wenn ohne Grund für mindestens 3 Veranstaltungen die Teilnahme ohne Angabe von Hinderungsgründen nicht stattgefunden hat.

(3) Bei seinem Ausscheiden aus dem Verein hat ein Mitglied keinen Anspruch bezüglich des Vereinsvermögen.
(4) Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei und zur kostenlosen Inanspruchnahme der Vereinsleistungen berechtigt.
(5) Die Zahl der Mitglieder ist auf max. 5 Personen beschränkt. Im Zeitpunkt der Aufstellung sind dies:

1. Ralf (Beppo) Bremer

2. Eric Gerhard

3. Holger (Wackel-Wade) Kern, Schriftführer

4. Michael (Hey) Kutscher, Kassenwart

5. Volker (Cabelo) Magold

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§ 4 Gewinne und sonstige Vereinsmittel

(1) Die durch den Spieleinsatz entstehenden Gewinne und sonstige Mittel des Vereins stehen den Mitgliedern bei einer im Jahresrhytmus stattfindenden Veranstaltung mit reinem Vergnügungscharakter zur Verfügung; ansonsten dürfen sie nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(2) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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§ 5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

1. Die Mitgliederversammlung;

die Einberufung eines Vorstandes ist entbehrlich

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§ 6 Mitgliederversammlung

(1) Die ordentlich Mitgliederversammlung ist allmonatlich im Rahmen des Kartenspieles bei Anwesenheit aller Mitglieder abzuhalten. Sie beschließt insbesondere über:

1. die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern,

2. die Höhe des Spieleinsatzes,

3. die Ausschließung eines Mitgliedes,

4. die Auflösung des Vereins und die Verwendung seines Vermögens,

5. Satzungsänderung,

6. Festlegung der Festveranstaltung, bei der der angesammelte Gewinn ausgeschüttet wird,

7. Besondere, nicht regelmäßige Verwendung angesammelter Gewinne.

(2) In der Mitgliederversammlung ist Vertretung auch bei der Ausübung des Stimmrechts zulässig. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienen Mitglieder. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Über die Art der Abstimmung entscheidet die Mitgliederversammlung. Beschlüsse, durch die die Satzung oder der Vereinszweck geändert wird, und Beschlüsse über die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder.
(3) Über die Verhandlungen der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, soweit dies von einem der Mitglieder verlangt wird. Diese Niederschrift muss den Mitgliedern innerhalb von sechs Monaten zugänglich sein; Einwendungen können nur innerhalb eines Monates, nachdem die Niederschrift zugänglich gemacht worden ist, erhoben werden.
(4) eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder wenn 60% der Mitglieder dies verlangen.

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§7 Aufgabenverteilung

Für den ungehinderten Ablauf des Kartenspieles wird ein Kassenwart und ein Schriftführer benötigt:

Als Schriftführer wird benannt: Holger Kern,

als Kassenverwalter wird benannt: Michael Kutscher.

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§8 Besondere Regelungen

Die Spielregeln sind den Mitgliedern umfassend bekannt, sie sind ggf. in einer Anlage zur Satzung gesondert darzustellen, soweit dies für notwendig erachtet wird. Über diese Kartenspielregeln hinaus gilt folgendes:

1. Ein kurzfristiges Absagen einer Veranstaltung durch ein einzelnes Mitglied nach 20.00 Uhr am jeweiligen Veranstaltungstag, und damit ohne die Möglichkeit einer Terminverlegung, kostet den fehlenden Spieler pro gespielter Partie 3 Punkte.

2. Bei einem unentschuldigtem Fehlen eines Spielers wird dieser mit 6 Punkte pauschal plus 3 Punkte pro gespielter Partie belangt.

3. Bei verspätetem Erscheinen ohne vorherige Angabe eines Grundes gilt eine Galgenfrist von 5 Minuten. Danach ist für jede angefangene Viertelstunde eine Strafe von 6 Punkte fällig.

4. Eine Spielrunde gilt als verloren, wenn der Betreffende eine Kartenfarbe nicht bekannt hat. 6 Punkte Strafgeld ist sofort zu entrichten.

5. Verliert ein Spieler mit einem Punktestand unter 0, ist eine Sondergebühr von 12 Punkte zu entrichten.

6. Falsches Ausgeben der Spielkarten kann sofort unterbrochen werden, auch wenn der Fehler vom Geber bemerkt wird. Der Kartengeber wird mit einem Abzug von 20 Miese bestraft.

7. Den Spielern ist bei jeder Veranstaltung eine für jeden ausreichende Menge von Bier zur Verfügung zu stellen. Geht das flüssige Potenzial während eines Spielabends zu Ende, findet der nächste folgende Kartenabend wieder bei diese Spieler statt. Steht überhaupt kein Bier zur Verfügung, finden die beiden nächsten folgenden Kartenabende bei diesem Spieler statt.

8. Die Karten werden in der Reihenfolge 4x2, 2/3/3, 3/2/3 oder 3/3/2 ausgegeben; ein Verstoß hiergegen führt zu den unter 6. genannten Folgen.

9. Der Spieler spielt erst seine Karte erst dann, wenn er an der Reihe ist. Das "Vorwerfen" der Spielkarte führt zu einem Abzug von 10 Punkten. Dies gilt nicht für den letzten Stich eines Spiels oder für den Fall, das ein Spieler zweifelsfrei sämtliche Stiche bis Spielende gewinnt.

10. Grundsätzlich gilt: Sobald die Hand die Spielkarte verlassen hat, gilt sie als gespielt, d.h. evtl. Folgen aus fehlerhaften Verhalten treten uneingeschränkt ein, auch wen der Spielersein Versehen unmittelbar bemerkt und korrigieren will.

11. Die Veranstaltungsorte bestimmen sich nach der folgenden Reihenfolge:

Eric-->Ralf-->Holger-->Volker-->Michael; ein Tausch nach vorheriger Absprache ist jederzeit möglich.

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§9 Auflösung und Zweckänderung

(1) Die Auflösung des Vereins kann nur die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder beschließen (siehe auch §6 Abs, 4 der Satzung). Die Auseinandersetzung erfolgt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

(2) Nach einer Auseinandersetzung oder einem Wegfall des bisherigen Vereinszweckes ist das Vereinsvermögen einer in §4 Abs, 1 benannten Veranstaltung zur Verfügung zu stellen, sollte hierbei keine Einigkeit erzielt werden können, wird das Vermögen an ähnliche steuerbegünstigte Vereine oder Einrichtungen zur Verwendung für gemeinnützige Zwege weiterzuleiten. Näheres beschließt die Mitgliederversammlung.

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35390 Gießen, im "Kaiser Wilhelm" (Historischer Platz), 14. Januar 1995

 

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