Zweck der "Speed-Zocker-Bersrod"
ist die Förderung des Kartenspiel-Sports, insbesondere durch die
Wahrnehmung regelmäßiger Mitgliedertreffen zwecks Ausübung des
Kartenspieles sowie die Förderung der Erhaltung der Spielart
"Speed". Diese Zwecke verfolgt der Verein auf ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Weise.
Der Verein ist zwar selbstlos tätig, verfolgt aber in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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§ 2 Name, Sitz und
Geschäftsjahr des Vereins
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(1) Der Verein führt den Namen "Speed-Zocker-Bersrod".
(2) Sitz des Vereins ist 35447 Reiskirchen-Bersrod. Geschäftsjahr
ist das Kalenderjahr.
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§3 Mitgliedschaft
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(1) Mitglied kann jeder an der
Verwirklichung der Vereinsziele Interessierte werden.
Vorausgesetzt ist lediglich eine an den Verein gerichtete
Anmeldung zur Aufnahme, in der sich der Anmeldende zur Einhaltung
der Satzungsbestimmungen verpflichtet. Über eine Aufnahme
entscheidet die Mitgliederversammlung. Eine Neuaufnahme über eine
Mitgliederzahl von 5 Personen hinaus ist ausgeschlossen. |
(2) Die Mitgliedschaft wird beendet:
a) durch Tod,
b) durch Austritt, der nur schriftlich gegenüber der
Mitgliederversammlung erklärt werden kann,
c) durch förmliche Ausschließung, die nur durch Beschluss der
Mitgliederversammlung erfolgen kann,
d) durch Ausschließung mangels Interesse, die durch Beschluss
der Mitgliederversammlung ausgesprochen werden kann, wenn ohne
Grund für mindestens 3 Veranstaltungen die Teilnahme ohne Angabe
von Hinderungsgründen nicht stattgefunden hat.
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(3) Bei seinem Ausscheiden aus dem
Verein hat ein Mitglied keinen Anspruch bezüglich des Vereinsvermögen. |
(4) Personen, die sich um den Verein
besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag der
Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei und zur kostenlosen
Inanspruchnahme der Vereinsleistungen berechtigt. |
(5) Die Zahl der Mitglieder ist auf
max. 5 Personen beschränkt. Im Zeitpunkt der Aufstellung sind
dies:
1. Ralf (Beppo) Bremer
2. Eric Gerhard
3. Holger (Wackel-Wade) Kern, Schriftführer
4. Michael (Hey) Kutscher, Kassenwart
5. Volker (Cabelo) Magold
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§ 4 Gewinne und sonstige
Vereinsmittel
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(1) Die durch den Spieleinsatz
entstehenden Gewinne und sonstige Mittel des Vereins stehen den
Mitgliedern bei einer im Jahresrhytmus stattfindenden
Veranstaltung mit reinem Vergnügungscharakter zur Verfügung;
ansonsten dürfen sie nur für die satzungsgemäßen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als
Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins. |
(2) Es darf keine Person durch
Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden. |
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§ 5 Organe des Vereins
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Organe des Vereins sind:
1. Die Mitgliederversammlung;
die Einberufung eines Vorstandes ist entbehrlich
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§ 6 Mitgliederversammlung
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(1) Die ordentlich
Mitgliederversammlung ist allmonatlich im Rahmen des Kartenspieles
bei Anwesenheit aller Mitglieder abzuhalten. Sie beschließt
insbesondere über:
1. die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern,
2. die Höhe des Spieleinsatzes,
3. die Ausschließung eines Mitgliedes,
4. die Auflösung des Vereins und die Verwendung seines Vermögens,
5. Satzungsänderung,
6. Festlegung der Festveranstaltung, bei der der angesammelte
Gewinn ausgeschüttet wird,
7. Besondere, nicht regelmäßige Verwendung angesammelter
Gewinne.
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(2) In der Mitgliederversammlung ist
Vertretung auch bei der Ausübung des Stimmrechts zulässig. Bei
der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienen
Mitglieder. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Über
die Art der Abstimmung entscheidet die Mitgliederversammlung.
Beschlüsse, durch die die Satzung oder der Vereinszweck geändert
wird, und Beschlüsse über die Auflösung des Vereins bedürfen
einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder. |
(3) Über die Verhandlungen der
Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, soweit
dies von einem der Mitglieder verlangt wird. Diese Niederschrift
muss den Mitgliedern innerhalb von sechs Monaten zugänglich sein;
Einwendungen können nur innerhalb eines Monates, nachdem die
Niederschrift zugänglich gemacht worden ist, erhoben werden. |
(4) eine außerordentliche
Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn das Interesse des
Vereins dies erfordert oder wenn 60% der Mitglieder dies
verlangen. |
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§7 Aufgabenverteilung
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Für den ungehinderten Ablauf des
Kartenspieles wird ein Kassenwart und ein Schriftführer benötigt:
Als Schriftführer wird benannt: Holger Kern,
als Kassenverwalter wird benannt: Michael Kutscher.
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§8 Besondere Regelungen
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Die Spielregeln sind den Mitgliedern
umfassend bekannt, sie sind ggf. in einer Anlage zur Satzung
gesondert darzustellen, soweit dies für notwendig erachtet wird.
Über diese Kartenspielregeln hinaus gilt folgendes:
1. Ein kurzfristiges Absagen einer Veranstaltung durch ein
einzelnes Mitglied nach 20.00 Uhr am jeweiligen Veranstaltungstag,
und damit ohne die Möglichkeit einer Terminverlegung, kostet den
fehlenden Spieler pro gespielter Partie 3 Punkte.
2. Bei einem unentschuldigtem Fehlen eines Spielers wird dieser
mit 6 Punkte pauschal plus 3 Punkte pro gespielter Partie belangt.
3. Bei verspätetem Erscheinen ohne vorherige Angabe eines
Grundes gilt eine Galgenfrist von 5 Minuten. Danach ist für jede
angefangene Viertelstunde eine Strafe von 6 Punkte fällig.
4. Eine Spielrunde gilt als verloren, wenn der Betreffende eine
Kartenfarbe nicht bekannt hat. 6 Punkte Strafgeld ist sofort zu
entrichten.
5. Verliert ein Spieler mit einem Punktestand unter 0, ist eine
Sondergebühr von 12 Punkte zu entrichten.
6. Falsches Ausgeben der Spielkarten kann sofort unterbrochen
werden, auch wenn der Fehler vom Geber bemerkt wird. Der
Kartengeber wird mit einem Abzug von 20 Miese bestraft.
7. Den Spielern ist bei jeder Veranstaltung eine für jeden
ausreichende Menge von Bier zur Verfügung zu stellen. Geht das flüssige
Potenzial während eines Spielabends zu Ende, findet der nächste
folgende Kartenabend wieder bei diese Spieler statt. Steht überhaupt
kein Bier zur Verfügung, finden die beiden nächsten folgenden
Kartenabende bei diesem Spieler statt.
8. Die Karten werden in der Reihenfolge 4x2, 2/3/3, 3/2/3 oder
3/3/2 ausgegeben; ein Verstoß hiergegen führt zu den unter 6.
genannten Folgen.
9. Der Spieler spielt erst seine Karte erst dann, wenn er an
der Reihe ist. Das "Vorwerfen" der Spielkarte führt zu
einem Abzug von 10 Punkten. Dies gilt nicht für den letzten Stich
eines Spiels oder für den Fall, das ein Spieler zweifelsfrei sämtliche
Stiche bis Spielende gewinnt.
10. Grundsätzlich gilt: Sobald die Hand die Spielkarte
verlassen hat, gilt sie als gespielt, d.h. evtl. Folgen aus
fehlerhaften Verhalten treten uneingeschränkt ein, auch wen der
Spielersein Versehen unmittelbar bemerkt und korrigieren will.
11. Die Veranstaltungsorte bestimmen sich nach der folgenden
Reihenfolge:
Eric-->Ralf-->Holger-->Volker-->Michael; ein Tausch
nach vorheriger Absprache ist jederzeit möglich.
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§9 Auflösung und Zweckänderung
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(1) Die Auflösung des Vereins kann nur
die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der
Mitglieder beschließen (siehe auch §6 Abs, 4 der Satzung). Die
Auseinandersetzung erfolgt nach den Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches.
(2) Nach einer Auseinandersetzung oder einem Wegfall des
bisherigen Vereinszweckes ist das Vereinsvermögen einer in §4
Abs, 1 benannten Veranstaltung zur Verfügung zu stellen, sollte
hierbei keine Einigkeit erzielt werden können, wird das Vermögen
an ähnliche steuerbegünstigte Vereine oder Einrichtungen zur
Verwendung für gemeinnützige Zwege weiterzuleiten. Näheres
beschließt die Mitgliederversammlung.
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35390 Gießen, im "Kaiser
Wilhelm" (Historischer Platz), 14. Januar 1995 |
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